Automatische Analyse – Aussagen vor Verwendung im Original prüfen

Beispielanalyse

So liest Zuschlagsreif eine Ausschreibung

Eine echte öffentliche Ausschreibung, von Zuschlagsreif aus den Vergabeunterlagen gelesen und Aussage für Aussage maschinell mit dem Original abgeglichen: 152/164 - Netflowgeneration Wartung & Lizenzen (RWTH Aachen University). Jede Angabe trägt ihre Fundstelle und das wörtliche Zitat aus den Unterlagen.

Analyse vom 29.09.2026, als geprüfter Auszug wiedergegeben (Stand 04.10.2026). Lange Listen sind gekürzt; Fundstellen und Zitate bleiben erhalten. Quelle: die Vergabeunterlagen des Verfahrens 10042437, veröffentlicht am 29.09.2026. Fristen und Termine gelten für dieses Verfahren. Verbindlich sind allein die Originalunterlagen.

Interaktive Ansicht öffnen Eigene Ausschreibung prüfen

30.10.2026, 11:00 Uhr Angebotsfrist
Offenes Verfahren Verfahrensart
1 Zuschlagskriterien
57 Punkte auf der Checkliste

Worum es geht

Systemservice: Der Auftragnehmer übernimmt für die Netflow-Systeme der RWTH Aachen die Störungs- und Fehlerbeseitigung an Hardware und Betriebssoftware, beantwortet Betriebs- und Konfigurationsfragen und stellt neue Programmstände bereit. Die Support- und Serviceleistungen sind für bis zu 5 Jahre anzubieten (Dok 3.2 Leistungsbeschreibung.pdf; Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Nr. 2).

Fundstellen (4): Dok 3.2 Leistungsbeschreibung.pdf, Seite 1
Für diese beiden Systeme sind Support- und Serviceleistungen für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren anzubieten. Dok 3.2 Leistungsbeschreibung.pdf, Seite 1
Die Störungs- und Fehlerbeseitigung bezieht sich dabei sowohl auf die Hardware als auch die Betriebssoftware und den ordnungsgemäßen Einsatz der Systeme in der Systemumgebung. Dok 3.2 Leistungsbeschreibung.pdf, Seite 1
Beantwortung von technischen und allgemeinen Fragen zum Betrieb und der Konfiguration der Systeme. Dok 3.2 Leistungsbeschreibung.pdf, Seite 1
☒ Überlassung neuer Programmstände* ☒ Hotline Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 2

Eckdaten

Auftraggeber
RWTH Aachen University, Aachen
Vergabenummer
10042437
Fundstelle: Dok 1 Aufforderung zur Angebotsabgabe-Ausschreibung.pdf, Seite 1
Vergabe-Nr: 10042437 ☒ Dok 7 – Erklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe Dok 1 Aufforderung zur Angebotsabgabe-Ausschreibung.pdf, Seite 1
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Fundstelle: Bekanntmachung
Verfahrensart: Offenes Verfahren (open) Bekanntmachung
Laufzeit
Bis zu 5 Jahre, bis zum 29.02.2032; Beginn zu den in Dok 3.1 Anforderungsprofil vereinbarten Zeitpunkten.
Fundstellen (2): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 1
Gegenstand des Vertrages sind Serviceleistungen, Störungs- und Fehlerbeseitigung zu zwei Keysight IXIA Vision X, die im Rahmen eines Security Operations Centers zur NetFlow-Generierung betrieben werden für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren (bis zum 29.02.2032). Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 1
☒ zu den in Anlage Dok 3.1 Anforderungsprofil vereinbartem/n Zeitpunkt(en) Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 3
Auftragswert
Finanzierungsvorbehalt von 1.000.000 EUR inkl. USt.; Angebote mit einem höheren Bewertungspreis einschließlich aller entstehenden Nebenkosten werden ausgeschlossen.
Fundstelle: Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
Es gilt ein Finanzierungsvorbehalt von 1.000.000 EUR inkl. USt. Angebote mit einem Bewertungspreis (Gesamtpreissumme in EUR inkl. aller entstehenden Nebenkosten, wie zum Beispiel Umsatzsteuer sowie weiterer Gebühren) über dem Finanzierungsvorbehalt werden vom Verfahren ausgeschlossen. Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
Erfüllungsort
RWTH Aachen University, IT Center, Wendlingweg 10, 52074 Aachen. Der Standort des IT-Systems wird bei begründetem Bedarf bekannt gegeben.
Fundstellen (3): Dok 1 Aufforderung zur Angebotsabgabe-Ausschreibung.pdf, Seite 1
Name und Sitz der empfangenden Dienststelle (Empfangsstelle (Leistungs- und Erfüllungsort): RWTH Aachen University IT Center Wendlingweg 10 Dok 1 Aufforderung zur Angebotsabgabe-Ausschreibung.pdf, Seite 1
52074 Aachen a) Die o. g. Dokumente können Sie unter www.evergabe.nrw.de herunterladen. Dok 1 Aufforderung zur Angebotsabgabe-Ausschreibung.pdf, Seite 2
☒ Das vertragsgegenständliche IT-System befindet sich an folgendem Standort (Liegenschaft): Standort wird bei begründetem Bedarf bekannt gegeben. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 3
Einreichung
Ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de) mit dem bereitgestellten Bietertool. Schriftliche Angebote werden ausgeschlossen.
Fundstellen (3): Dok 9 Hinweise zur Einreichung von Angeboten.pdf, Seite 1
sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Dok 9 Hinweise zur Einreichung von Angeboten.pdf, Seite 1
In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung der/des Interessensbestätigung Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool. Dok 9 Hinweise zur Einreichung von Angeboten.pdf, Seite 1
Schriftliche Teilnahmeanträge/Angebote werden von der Vergabe ausgeschlossen. Dok 9 Hinweise zur Einreichung von Angeboten.pdf, Seite 2
Nebenangebote
nicht zugelassen
Fundstellen (3): Dok 1 Aufforderung zur Angebotsabgabe-Ausschreibung.pdf, Seite 2
Sie können ausschließlich Hauptangebote anbieten. Varianten (= Alternativen, Nebenange- bote) sind nicht zugelassen. Dok 1 Aufforderung zur Angebotsabgabe-Ausschreibung.pdf, Seite 2
Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsanfrage ausdrücklich zugelassen oder vorgeschrieben wurden. Dok 11 Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdf, Seite 1
Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Dok 11 Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW.pdf, Seite 1

Zeitplan

Zuschlagskriterien

Preiswertung: Der Bewertungspreis ergibt sich aus der Summe der jeweiligen Gesamtpreise inkl. USt.(19 %).

Fundstelle: Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
Der Bewertungspreis ergibt sich aus der Summe der jeweiligen Gesamtpreise inkl. USt.(19 %). Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx

Gewichtung: Die Unterlagen nennen keine Prozentzahl. Da ausschließlich der niedrigste Preis entscheidet, ist das einzige Zuschlagskriterium hier mit 100 % dargestellt (Dok 1, Seite 2, Buchstabe d).

Skonto: Berücksichtigung unter Vorbehalt; keine Zusage (Dok 11, Seite 2): „Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird.“

Ausschlusskriterien: Das Anforderungsprofil verlangt zu jeder Position „ja“ oder „nein“; Nichterfüllung führt zum Ausschluss, nicht zu einer Punktbewertung (Dok 3.1, Erläuterungen).

Verhandlung: Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag ohne weitere Verhandlung vor (Dok 1, Seite 2, Buchstabe d).

Eignung: was nachzuweisen ist

Zusammenschluss von Unternehmen

Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische Leistungsfähigkeit

Projektteam

Ausschlussgründe

Erklärungen

Sonstiges

Registerabfragen

Abweichender Umfang der Sanktionserklärung in Dok 6.2: Nr. 2 bezieht die Erklärung für beteiligte Unternehmen mit mehr als 10 % des Auftragswerts auf den genannten Russlandbezug; Nr. 3 formuliert die Zusage für die Vertragslaufzeit ohne diese Einschränkung. Folge: Wörtlich genommen dürfte kein Lieferant mit mehr als 10 % des Auftragswerts eingesetzt werden – auch nicht der Hersteller Keysight; vor Abgabe per Bieterfrage klären.

Geforderte Referenzen

Risiken und Vertragsbedingungen

Checkliste für das Angebot

Vor der Angebotsabgabe

Mit dem Angebot

Verfahrensphasen: Offenes Verfahren; die Checkliste ordnet die Eignungsunterlagen deshalb der Angebotsphase zu (Dok 1, Seite 1).

Verhandlungen: Eine Verhandlung ist nicht zugesagt; der Zuschlag ohne weitere Verhandlung bleibt vorbehalten (Dok 1, Seite 2, Buchstabe d).

Widersprüchlicher Ausfüllhinweis: Dok 7 sagt bei Verzicht auf Nachunternehmer, Dok 5 und Dok 6 seien nicht auszufüllen. Dok 13 verlangt dagegen Angebotsschreiben und Eigenerklärungen; eine Auflösung nennen die Unterlagen nicht. Sicherer Weg: beides einreichen oder per Bieterfrage klären.

Abweichende Formularnummer für Nachunternehmer: Dok 5 nennt „Dok 5 Erklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe“, Dok 13 nennt dafür Dok 7.

Abweichende Bezeichnung des Anforderungsprofils: Dok 1 verweist bei den Mindestanforderungen auf „Dok 4 Anforderungsprofil“ mit dem Zusatz „AK“; Dok 13 bezeichnet das Anforderungsprofil als Dok 3.1 und die Vergütungszusammenstellung als Dok 4.

Komponentenverweis: Dok 3.2 verweist auf „Dok 2.4 Übersicht der Systemkomponenten“, das nicht beiliegt; der Servicevertrag verweist für das IT-System auf Dok 3.1 Anforderungsprofil.

Sanktionserklärung – unterschiedlicher Umfang: Nr. 2 von Dok 6.2 bezieht die Erklärung für beteiligte Unternehmen mit mehr als 10 % des Auftragswerts auf den Russlandbezug; Nr. 3 enthält für die Vertragslaufzeit keine solche Einschränkung.

Nachforderung: Die Bewerbungsbedingungen lassen die Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV unberührt, nennen aber keine einzelnen nachforderbaren Unterlagen (Dok 11, Seite 1).

Sicherheitsleistung nur bei Vereinbarung: Die allgemeine Klausel in Dok 10 setzt eine vereinbarte Sicherheitsleistung voraus; eine solche Vereinbarung enthalten die Unterlagen nicht (Dok 10, Seite 12).

Auftragsdatenverarbeitung bereits im Angebot: Der Fernwartungsvertrag ist laut Dok 13 mit dem Angebot einzureichen; der Servicevertrag bezeichnet Dok 2.3 zugleich als Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (Dok 2.1, Seite 28).

Leistungsumfang

Systemumfang und Laufzeit (6)
  • Einsatzumgebung: Das IT Center betreibt zwei Keysight IXIA Vision X zur Netflow-Generierung; ein System dient den Netzwerk-Core-Standorten und Uplinks, das andere der Aggregierung von Netzwerk-Campus-Standorten (Dok 3.2 Leistungsbeschreibung).
    Fundstelle: Dok 3.2 Leistungsbeschreibung.pdf, Seite 1
    Das IT Center der RWTH Aachen betreibt zwei Keysight IXIA Vision X zur Generierung von Netflow-Daten aus Netzwerk-Traffic, wobei das erste der beiden Systeme für die Netzwerk-Core-Standorte sowie der Uplinks und das zweite System für die Aggregierung diverser Netzwerk-Campus-Standorte eingesetz werden. Dok 3.2 Leistungsbeschreibung.pdf, Seite 1
  • Laufzeit: Der Service beginnt zu den im Anforderungsprofil genannten Zeitpunkten und läuft bis zum 29.02.2032. Der Vertrag endet automatisch ohne gesonderte Kündigung (Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Nr. 4.1 und 22.1).
    Fundstellen (3): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 3
    ☒ zu den in Anlage Dok 3.1 Anforderungsprofil vereinbartem/n Zeitpunkt(en) Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 3
    ☒ bis zum 29.02.2032 ☐ für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume zu erbringen. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 3
    Der Vertrag endet automatisch und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 29
  • Ausschlusskriterien: Die Komponentenpositionen im Anforderungsprofil sind als „Ausschluss“ gekennzeichnet. Ihre Erfüllung ist jeweils mit „ja“ oder „nein“ anzugeben; Nichterfüllung führt nach der Erläuterung zum Angebotsausschluss (Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx, Sheet1, Zeile 1).
    Fundstelle: Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    Kriterien der Kriterienart „Ausschluss“ sind Ausschlusskriterien, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebots vom Verfahren führen. Bitte geben Sie in der Spalte „Erfüllung“ entweder „ja“ oder „nein“ ein. Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
  • Vision-X-Chassis: Erfasst sind jeweils 1 Chassis 991-2037-03 mit den Seriennummern MY20431040 und MY21401231. Bei MY20431040 ist als Servicebeginn der 01.03.2027 eingetragen (Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx, Sheet1, Zeilen 3 und 12; Ausschlusskriterien).
    Fundstellen (2): Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    1 | Keysight Vision X, Chassis Only AC system, includes chassis, 4 power supplies, 5 fans. Must order blanks separately. Switch card not included | 991-2037-03 | MY20431040 | 1 | 2027-03-01 00:00:00 Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    10 | Keysight Vision X, Chassis Only AC system, includes chassis, 4 power supplies, 5 fans. Must order blanks separately. Switch card not included | 991-2037-03 | MY21401231 | 1 | | | Ausschluss Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
  • App-Module: Der Serviceumfang enthält jeweils 1 Vision-X-App-Modul 991-8102-01 mit den Seriennummern MY20451053, MY21331027, MY23341014, MY23341016 und MY23341018 (Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx, Sheet1, Zeilen 4, 11, 22, 23 und 24; Ausschlusskriterien).
    Fundstellen (5): Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    2 | Keysight Vision X, App Module (4) port 100G module; Port and feature licenses sold separately | 991-8102-01 | MY20451053 | 1 | | | Ausschluss Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    9 | Keysight Vision X, App Module (4) port 100G module; Port and feature licenses sold separately | 991-8102-01 | MY21331027 | 1 | | | Ausschluss Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    20 | Keysight Vision X, App Module (4) port 100G module; Port and feature licenses sold separately | 991-8102-01 | MY23341014 | 1 | | | Ausschluss Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    21 | Keysight Vision X, App Module (4) port 100G module; Port and feature licenses sold separately | 991-8102-01 | MY23341016 | 1 | | | Ausschluss Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    22 | Keysight Vision X, App Module (4) port 100G module; Port and feature licenses sold separately | 991-8102-01 | MY23341018 | 1 | | | Ausschluss Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
  • Mengengerüst: Das Anforderungsprofil umfasst 27 Positionen, alle als Ausschlusskriterium gekennzeichnet: neben 2 Vision-X-Chassis und 5 App-Modulen unter anderem 2 Switch Cards, eine Rear-PacketStack-Karte, Blanks, Port- und Feature-Lizenzen sowie 3 Vision-E100-Basissysteme mit Port- und Upgrade-Lizenzen. Servicebeginn je nach Position ab 01.03.2027, 08.10.2028 oder 23.10.2028 (Dok 3.1, lfd. Nr. 1–27). Die Leistungsbeschreibung spricht nur von zwei Vision X.
    Fundstellen (4): Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    15 | IXIA ASSY, Vision E100 Base system, AC – SYSE100-32P4X-AC | 991-0141-03 | E100-00004293 | 1 | 2028-10-08 00:00:00 Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    17 | IXIA ASSY, Vision E100 Base system, AC – SYSE100-32P4X-AC | 991-0141-03 | E100-00004305 | 1 Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    18 | IXIA ASSY, Vision E100 Base system, AC – SYSE100-32P4X-AC | 991-0141-03 | E100-00004366 | 1 Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
    23 | Keysight Vision X, perpetual Port license for (1) port; Required per module | 993-0139-01 | | 14 | 2028-10-23 00:00:00 Dok 3.1 Anforderungsprofil.xlsx
Störungsbeseitigung und Support (9)
  • Wiederherstellung: Bei Störungen ist die Betriebsbereitschaft des IT-Systems nach Ziffer 2.2 der Service-AGB wiederherzustellen; dazu gehören alle notwendigen Maßnahmen zur Störungsbeseitigung (Dok 2.1, Nr. 10.2.1; Dok 2.2, Ziffer 2.2.1).
    Fundstellen (2): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 8
    ☒ Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen* die Betriebsbereitschaft* des IT-Systems gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Service-AGB wiederherzustellen. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 8
    Zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des IT-Systems oder von Systemkomponenten* gehören alle für die Störungsbeseitigung notwendigen Maßnahmen des Auftragnehmers. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 3
  • Servicezeiten: Wiederherstellung und Hotline sind an Arbeitstagen von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen (Dok 2.1, Nr. 6).
    Fundstellen (2): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 5
    Tage Wiederherstellung Hotline Rufbereitschaft Vor-Ort Service der Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 5
    an Arbeitstagen Mo- von 08:00 von 08:00 von von Fr bis 18:00 bis 18:00 bis bis Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 5
  • Betriebsverhindernde Störungen: Die Reaktionszeit beträgt 2 Stunden, die Erledigungszeit 20 Stunden; die Stunden laufen nur innerhalb der Servicezeiten (Dok 2.1, Nr. 10.2.3).
    Fundstellen (2): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden Erledigungszeit* in Stunden Betriebsverhindernde Störung* 2 20 Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    in Nummer 6 für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
  • Betriebsbehindernde Störungen: Die Reaktionszeit beträgt 4 Stunden, die Erledigungszeit 40 Stunden; die Stunden laufen nur innerhalb der Servicezeiten (Dok 2.1, Nr. 10.2.3).
    Fundstellen (2): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    Betriebsbehindernde Störung* 4 40 Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden Erledigungszeit* in Stunden Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
  • Leichte Störungen: Die Reaktionszeit beträgt 4 Stunden, die Erledigungszeit 100 Stunden; die Stunden laufen nur innerhalb der Servicezeiten (Dok 2.1, Nr. 10.2.3).
    Fundstellen (2): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    Leichte Störung* 4 100 Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden Erledigungszeit* in Stunden Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
  • Ticketsystem: Für Störungsmeldungen, Anfragen und die Verfolgung des Bearbeitungsstands verwenden die Parteien das Ticketsystem des Auftragnehmers. Produkt und Bereitstellung lässt der Vertrag offen (Dok 2.1, Nr. 7).
    Fundstellen (2): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 5
    ☒ Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem* Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 5
    ☒ des Auftragnehmers, Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 5
  • Hotline: Hotline-Service zu den Servicezeiten; beantwortet werden auch Fragen zur Nutzung des IT-Systems, und Störungen sind, soweit möglich, auch per Teleservice zu beseitigen (Dok 2.1, Nr. 10.5.1).
    Fundstellen (3): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 12
    ☒ Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.4 der EVB-IT Service-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 12
    ☒ Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung des IT-Systems beantwortet. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 12
    ☒ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 12
  • Umgehungslösung und Wiederauftreten: Ist kein störungsbeseitigender Programmstand verfügbar, ist eine Umgehungslösung bereitzustellen; tritt dieselbe Störung binnen 14 Tagen nach Erklärung der Betriebsbereitschaft wieder auf, gilt sie als nicht beseitigt (Dok 2.2, Ziff. 2.2.1).
    Fundstellen (2): Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 3
    Trifft dies nicht zu, hat der Auftragnehmer eine Umgehungslösung* zur Verfügung zu stellen. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 3
    Tritt die gleiche Störung* binnen 14 Tagen nach Erklärung der Betriebsbereitschaft* wieder auf, gilt sie als nicht beseitigt. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 3
  • Hotline-Ausstattung: Die Hotline ist deutschsprachig zu besetzen und innerhalb der Servicezeiten ständig erreichbar zu halten, auch bei parallelen Anrufen; Mehrwert-, Mobilfunk- und Auslandsrufnummern sind unzulässig (Dok 2.2, Ziff. 2.4.3–2.4.6).
    Fundstellen (3): Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 5
    Die Hotline ist deutschsprachig zu besetzen. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 5
    2.4.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hotline personell und technisch so auszustatten, dass innerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ihre ständige Erreichbarkeit gewährleistet ist. Er hat dabei das zu erwartende Aufkommen an Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit paralleler telefonischer Fragen bzw. Störungsmeldungen sicher zu stellen. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 6
    Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Hotline über Mehrwertdienste-, Mobilfunkrufnummern oder Auslandsrufnummern anzubieten. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 6
Programmstände, Ersatzgegenstände und Dokumentation (7)
  • Programmstände: Für die Betriebssoftware IXIA Vision X sind Patches und Updates, Upgrades sowie Releases beziehungsweise Versionen bereitzustellen, sobald sie am Markt verfügbar sind. Die Bereitstellung erfolgt per Download; die Installation übernimmt der Auftraggeber (Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Nr. 10.4.1 und 10.4.3).
    Fundstellen (3): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 11
    ☒ Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*, sobald sie am Markt verfügbar sind: Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 11
    1 Betriebsso Ja Ja Ja - Nein Ja ftware IXIA Vision X Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 11
    ☒ gemäß Nummer 10.4.1, lfd. Nr. 1 in folgender Form: per Download. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 11
  • Verfügbarkeitsinformation: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn ein geschuldeter neuer Programmstand verfügbar ist (Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Ziffer 2.3.3).
    Fundstelle: Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 4
    Ist der Auftragnehmer zur Überlassung neuer Programmstände* von Software* verpflichtet, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitzuteilen, wenn ein solcher Programmstand* zur Verfügung steht. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 4
  • Schadsoftwareprüfung: Neue Programmstände sind vor der Überlassung mit aktueller Scan-Software zu prüfen. Festgestellter Befall ist vor der Überlassung zu beseitigen; Prüfungsergebnis und Beseitigungsmaßnahmen sind dann mitzuteilen. Dies gilt auch für vorläufige Überlassungen und Testfassungen (Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Ziffer 2.3.3).
    Fundstellen (2): Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 5
    Die im Rahmen des EVB-IT Servicevertrages zu überlassenden neuen Programmstände* sind vom Auftragnehmer zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Überlassung mit aktueller Scan-Software auf Befall mit Schaden stiftender Software* zu überprüfen. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 5
    Wird bei dieser Überprüfung ein solcher Befall festgestellt, hat er diesen vor der Überlassung zu beseitigen. Er hat dem Auftraggeber in diesem Fall das Überprüfungsergebnis und die erfolgten Beseitigungsmaßnahmen mitzuteilen. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 5
  • Geänderte Nutzungsbedingungen: Kann der Auftragnehmer bei einem neuen Programmstand die bisherigen Nutzungsbedingungen nicht gewährleisten, muss er vor der Überlassung die Lizenzbedingungen übergeben, Nutzungsrechtseinschränkungen gegenüber dem vorherigen Programmstand im Detail aufzeigen, Auflagen, Bedingungen und Nutzungsvoraussetzungen erläutern sowie Folgen für den praktischen Einsatz darstellen. Dies gilt entsprechend bei Funktionseinschränkungen gegenüber dem vorherigen Programmstand. Soweit technisch möglich und zumutbar, ist eine Ersatzlösung vorzuschlagen und die Entscheidung des Auftraggebers abzuwarten (Dok 2.2, Ziffer 5.2.1.5).
    Fundstellen (3): Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 10
    ist er verpflichtet, dem Auftraggeber vor der Überlassung die Lizenzbedingungen zu übergeben, die Nutzungsrechtseinschränkungen gegenüber dem vorherigen Programmstand* im Detail aufzuzeigen und etwaige Auflagen, Bedingungen bzw. Nutzungsvoraussetzungen zu erläutern. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 10
    Des Weiteren hat der Auftragnehmer die Konsequenzen für den praktischen Einsatz beim Auftraggeber zu erläutern. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 10
    Soweit es technisch möglich und dem Auftragnehmer zumutbar ist, wird dieser dem Auftraggeber eine Ersatzlösung vorschlagen und vor weiteren diesbezüglichen Maßnahmen dessen Entscheidung abwarten. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 10
  • Ersatzqualität: Ersatzgegenstände müssen mindestens gleichwertige Qualität haben und beim Austausch neuwertig sein (Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Ziffer 8.1).
    Fundstelle: Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 14
    8.1 Ersatzgegenstände* müssen von mindestens gleicher Qualität und zum Zeitpunkt des Austausches neuwertig sein. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 14
  • Austausch und Entsorgung: Ausgetauschte Teile sind auf Wunsch des Auftraggebers kostenfrei und fachgerecht zu entsorgen; enthaltene Datenträger sind vorher anzubieten oder unwiederherstellbar zu löschen. Eine abweichende Regelung ist nicht vereinbart (Dok 2.1, Nr. 21.5; Dok 2.2, Ziff. 8.4–8.5).
    Fundstellen (3): Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 14
    8.4 Der Auftragnehmer wird die ausgetauschten Gegenstände auf Wunsch des Auftraggebers kostenfrei entsorgen. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 14
    Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, hat die Entsorgung des Datenträgers durch den Auftragnehmer so zu erfolgen, dass die gespeicherten Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 14
    ☐ Ergänzende Vereinbarungen zu Datenträgern der ausgetauschten Gegenstände ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☒ Keine Abweichung zu den EVB-IT Service AGB. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 28
  • Dokumentation: Durchgeführte Serviceleistungen sind auf Deutsch in einem üblichen elektronischen Format zu dokumentieren; dazu gehören eine Übersicht der überlassenen Programmstände und die Seriennummern eingesetzter Ersatzteile (Dok 2.2, Ziff. 10.1).
    Fundstellen (2): Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 15
    10.1 Der Auftragnehmer dokumentiert die durchgeführten Serviceleistungen in angemessener Art und Weise in deutscher Sprache in einem üblichen elektronischen Format und übergibt die Dokumentation an den Auftraggeber. Zur Dokumentation gehört auch die Führung einer Übersicht über alle durch den Auftragnehmer überlassenen und installierten* Programmstände* der Software*. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 15
    Ebenso übergibt er eine Aufstellung der Seriennummern und Begleitunterlagen (z.B. Systemschein) von neu eingesetzten Ersatzgegenständen*. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 15
Fernwartung (6)
  • Fernwartungsumfang: Die Vereinbarung umfasst insbesondere Fehler- und Havarieursachenermittlung, Übergabe neuer Programmversionen auf die vereinbarte Infrastruktur und Testunterstützung. Zugriff ist auf Fehler- und Havariebehebungen sowie vereinbarte Übergabezeiten für neue Programmversionen beschränkt (Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, § 1).
    Fundstellen (2): Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 1
    Diese umfassen insbesondere: - Ermittlung von Ursachen für Fehler/Havarien - Übergabe neuer Programmversionen auf die vereinbarte technische Infrastruktur - Testunterstützung Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 1
    Der Zugriff wird - Auf die Zeiten der Fehler‐/Havariebehebungen sowie - die vereinbarten Zeiten zur Übergabe neuer Programmversionen beschränkt. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 1
  • Weisung und Autorisierung: Fernwartung erfolgt ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers durch autorisierte Mitarbeiter. Vor Beginn sind die eingesetzten Mitarbeiter und ihre sicheren Identifizierungsverfahren mitzuteilen (Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, § 2 Nr. 1 und 5).
    Fundstellen (2): Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 1
    Der Auftragnehmer führt Fernwartungsarbeiten ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers von hierzu autorisierten Mitarbeitern durch. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 1
    Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber vor Beginn der Fernwartung mit, welche Mitarbeiter er dafür einsetzen wird und wie diese Mitarbeiter sich identifizieren werden. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers verwenden hinreichend sichere Identifizierungsverfahren. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 1
  • Sensible Bereiche: Bei Fernwartung in sensiblen Bereichen, etwa bei Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnissen, sind ausschließlich festangestellte und nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtete Mitarbeiter einzusetzen (Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, § 2 Nr. 2).
    Fundstelle: Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 1
    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Fernwartung in sensiblen Bereichen, beispielsweise bei Daten, die einem Berufs‐ oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, nur festangestellte Mitarbeiter für Fernwartungsarbeiten einzusetzen, die nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet sind. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 1
  • Erfüllungsgehilfen: Ihr Einsatz benötigt vorherige schriftliche Genehmigung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer muss die vereinbarten Regeln auch ihnen gegenüber sicherstellen und deren Einhaltung regelmäßig überprüfen (Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, § 2 Nr. 8).
    Fundstelle: Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 2
    Die Einschaltung eines Erfüllungsgehilfen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen auch gegenüber dem Erfüllungsgehilfen gelten. Er hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu überprüfen. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 2
  • Zugriffsschutz: Fernwartung darf erst nach Anmeldung mit Benutzerkennung und Passwort beginnen. Zugriffsrechte dürfen nur im unerlässlich notwendigen Umfang genutzt und weder sie noch Verbindungsinformationen an Dritte weitergegeben werden (Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, § 4 Nr. 2 und 5).
    Fundstellen (2): Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 3
    Fernwartungsarbeiten dürfen nur begonnen werden, wenn sich das Fernwartungspersonal mit Benutzerkennung und Passwort angemeldet hat. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 3
    Der Auftragnehmer darf von den ihm eingeräumten Zugriffsrechten nur in dem für die Durchführung der Fernwartungsarbeiten unerlässlich notwendigen Umfang Gebrauch machen. Eine Weitergabe der Zugriffsrechte bzw. Verbindungsinformationen an Dritte ist untersagt. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 3
  • Datenschutz- und Kontrollpflichten: Personenbezogene Daten dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis heruntergeladen werden und sind unverzüglich zu löschen oder zurückzugeben; nach jeder Fernwartung ist abzumelden und der Auftraggeber per E-Mail zu informieren; der Auftraggeber darf Räume, Anlagen und Abläufe des Auftragnehmers kontrollieren (Dok 2.3, § 2 Nr. 6, § 4 Nr. 6, 8 und 9).
    Fundstellen (3): Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 3
    6. Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten im Wege eines Filetransfers oder Downloads für Zwecke der Fehleranalyse‐ und behebung nur dann vom DV‐System des Auftraggebers abziehen und auf sein eigenes kopieren, wenn er dafür zuvor die schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers eingeholt hat. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 3
    9. Mit Abschluss der Fernwartungsarbeiten muss sich der Auftragnehmer unverzüglich abmelden und die Verbindung beenden. Der Auftraggeber ist per E-Mail unverzüglich über das Ende des Zugriffes zu informieren. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 4
    Dazu gestattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Anmeldung insbesondere, alle für die Erfüllung dieses Vertrags relevanten Räume, DV-Anlagen und Betriebsabläufe während den betriebsüblichen Zeiten zu überprüfen. Dok 2.3 Vereinbarung zur Fernwartung.pdf, Seite 2
Kalkulationsbedingungen (9)
  • Jahrespreise: Anzugeben sind jährliche Servicepauschalen für Störungsbeseitigung, Support, Hotline und Unterstützung. Bei den Preisen für das erste und zweite Jahr wird der Bieter gebeten, die unterschiedlichen Komponentenlaufzeiten zu berücksichtigen (Dok 4, Pos. 1 und 2).
    Fundstellen (3): Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
    Service, Störungs- und Fehlerbeseitigung (Servicepauschale) Bitte geben Sie die jährlichen Preise für die Dienstleistungen (Störungsbeseitigung, Support, Hotline und Unterstützung) an. Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
    für das 1. Jahr (01.03.2027-29.02.2028). Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Laufzeiten der Komponenten in Dok 3.1 Anforderungsprofil. Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
    für das 2. Jahr (01.03.2028-28.02.2029). Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Laufzeiten der Komponenten in Dok 3.1 Anforderungsprofil. Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
  • Preisangaben und Bewertung: Preise sind ohne Umsatzsteuer, aber einschließlich Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben einzutragen. Für Bewertung und Vergleichbarkeit wird unabhängig von der tatsächlichen Steuerschuld einschließlich innergemeinschaftlichem Erwerb ein Umsatzsteuersatz von 19 % verwendet (Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx, Sheet1, Zeile 1).
    Fundstellen (2): Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
    Preise sind jeweils ohne Umsatzsteuer anzugeben jedoch inklusive Zöllen und sonstigen Einfuhrabgaben. Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
    Der Bewertungspreis ergibt sich aus der Summe der jeweiligen Gesamtpreise inkl. USt.(19 %). Dieser Steuersatz gilt zum Zweck der Bewertung und der Vergleichbarkeit unabhängig von der jeweils bestehenden Steuerschuld und auch bei innergemeinschaftlichem Erwerb. Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
  • Finanzierungsvorbehalt: Der Finanzierungsvorbehalt beträgt 1.000.000 EUR einschließlich Umsatzsteuer. Angebote mit darüber liegendem Bewertungspreis einschließlich aller entstehenden Nebenkosten werden ausgeschlossen (Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx, Sheet1, Zeile 2).
    Fundstelle: Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
    Es gilt ein Finanzierungsvorbehalt von 1.000.000 EUR inkl. USt. Angebote mit einem Bewertungspreis (Gesamtpreissumme in EUR inkl. aller entstehenden Nebenkosten, wie zum Beispiel Umsatzsteuer sowie weiterer Gebühren) über dem Finanzierungsvorbehalt werden vom Verfahren ausgeschlossen. Dok 4 Vergütungszusammenstellung.xlsx
  • Pauschalumfang: Störungsbeseitigung, Überlassung neuer Programmstände und Hotline sind in der Servicepauschale enthalten und werden nicht gesondert vergütet (Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Nr. 10.2.4, 10.4.5 und 10.5.2).
    Fundstellen (3): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    ☒ Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* ist in der Servicepauschale enthalten; Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    Es erfolgt keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer 10.4 ist in der Servicepauschale enthalten. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 12
    ☒ Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Servicepauschale enthalten; Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 13
  • Material und Ersatzgegenstände: Materialkosten sind im Pauschalfestpreis enthalten. Ersatzsystemkomponenten, Ersatzteile, Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien werden nicht gesondert vergütet (Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Ziffer 13.1; Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Nr. 5.2).
    Fundstellen (2): Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 17
    Materialkosten, Reisezeiten, Reisekosten, Nebenkosten* und Kosten für Ersatzgegenstände* sind im Pauschalfestpreis* enthalten. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 17
    ☒ Ersatzgegenstände* (Ersatzsystemkomponenten*, Ersatzteile*, Verschleißteile* und Verbrauchsmaterialien*) werden nicht gesondert vergütet. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 4
  • Zahlung und Rechnung: Die Servicepauschale ist jährlich bis zum 30.04. fällig. Rechnungen gehen ausschließlich elektronisch an die zentrale Rechnungseingangsadresse der RWTH, mit RWTH-Auftragsnummer und gleichlautend zur Bestellung; Proforma-Rechnungen werden nicht angewiesen. Bei Sitz in der EU sind USt-IdNr. und IBAN anzugeben (Dok 2.1, Nr. 5.3 und 22.2).
    Fundstellen (4): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 4
    ☒ jährlich bis zum 30.04 eines Jahres Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 4
    Rechnungen müssen zwingend die o.g. Auftragsnummer der RWTH Aachen beinhalten. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 29
    Proforma-Rechnungen werden nicht angewiesen. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 29
    Sofern ein Kreditor seinen Sitz in der EU hat, muss auf der Rechnung die Umsatzsteueridentifikations-Nr. und die IBAN angegeben werden. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 29
  • Altstörungen ohne Zusatzvergütung: Störungen, die bei Vertragsbeginn bereits im übernommenen System vorlagen, sind ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen; die sonst nach Ziff. 2.2.1 EVB-IT Service-AGB mögliche Aufwandsvergütung in den ersten drei Monaten ist abbedungen. Zustand der Bestandskomponenten in die Pauschale einpreisen (Dok 2.1, Nr. 10.2.4; Dok 2.2, Ziff. 2.2.1).
    Fundstellen (2): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    ☒ Abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Service-AGB kann der Auftragnehmer für die Beseitigung von Störungen, die bereits bei Vertragsbeginn in einem durch ihn übernommenen Fremdsystem vorlagen, in den in Ziffer 2.2.1 EVB-IT Service-AGB genannten Fällen ☒ keine gesonderte Vergütung verlangen. Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 9
    Ist für die Störungsbeseitigung eine Pauschalvergütung vereinbart und wurde das IT-System nicht vom Auftragnehmer erstellt, kann der Auftragnehmer die Beseitigung einer Störung* binnen drei Monate nach Vertragsbeginn von einer zusätzlichen Vergütung nach Aufwand abhängig machen, wenn er nachweist, dass die Störung* bereits vor Vertragsbeginn vorlag. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 3
  • Keine Preisanpassung: Eine Preisanpassung ist im Servicevertrag nicht angekreuzt; die fünf Jahrespauschalen bis 29.02.2032 sind Festpreise, Nachforderungen sind ausgeschlossen. Preissteigerungen des Herstellers je Jahr einkalkulieren (Dok 2.1, Nr. 5.5; Dok 2.2, Ziff. 13.1).
    Fundstellen (3): Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 5
    5.5 Preisanpassung ☐ Es wird eine Preisanpassung vereinbart: Dok 2.1 EVB-IT Servicevertrag.pdf, Seite 5
    13.1 Der Pauschalfestpreis ist die einseitig nicht änderbare Gesamtvergütung Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 17
    Nachforderungen durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, soweit die Parteien keine Änderung der Leistungen oder des Preises vereinbaren. Dok 2.2 EVB-IT Service AGB.pdf, Seite 17
  • Tariftreue (TVgG NRW): Mindestarbeitsbedingungen einschließlich Mindestentgelt bzw. allgemeinen Mindestlohn zahlen, Nachunternehmen ebenso verpflichten und Nachweise auf Verlangen vorlegen; Verstöße berechtigen zur fristlosen Kündigung und lösen die Vertragsstrafe aus (Dok 14, Nr. 1–3).
    Fundstellen (3): Dok 14 BVB TVgG NRW.pdf, Seite 1
    seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren Dok 14 BVB TVgG NRW.pdf, Seite 1
    1.2. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten Nachunternehmen die in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten. Dok 14 BVB TVgG NRW.pdf, Seite 1
    (1) dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Dok 14 BVB TVgG NRW.pdf, Seite 2

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