Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – Realisierung einer Anwendung für die Grunderwerbs- und Liegenschaftsverwaltung (GeLie)
Beschreibung
Die bestehenden Softwareprogramme „GE/Office Grunderwerb“ und „GE/Office Liegenschaften“ sind zur Abwicklung und Dokumentation des gesamten Grunderwerbs im Straßenwesen und zur Verwaltung der Liegenschaften von Bund und Ländern im Straßenwesen als Lizenzprodukt beschafft worden. Aus verschiedenen Gründen soll nun eine Eigenentwicklung vorbereitet werden, so dass aus den zwei getrennten Softwareprodukten eine Software erstellt werden kann.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Leipzig
- Bundesland
- Sachsen
- CPV
-
72200000 — Softwareprogrammierung und -beratung
Weitere: 72230000, 72250000, 72260000, 72267000 - Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 07.11.2024
- Kennung
- 946f7425-5411-4fcd-b0e3-853b99fd9b61
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Einordnung
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, vertreten durch Fernstraßen-Bundesamt im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: IT-Dienste in Sachsen
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (72) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 07.11.2024, 00:00.