Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Innenausstattungsgegenstände – Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Beschreibung
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Regierung von Niederbayern
- Ort
- Landshut
- Bundesland
- Bayern
- CPV
-
44115800 — Innenausstattungsgegenstände
Weitere: 39141100, 39143112, 39514100, 39143121, 39112000, 39143110, 39143116, 39512300, 39525600, 39121200 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 22.02.2024
- Zuschlag am
- 29.01.2024
- Kennung
- 6be6f051-303e-4a82-b4a1-eb2b4bbb9996
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
- Los 2
- Los 3
- Los 4
- Los 5
- Los 6
- Los 7
- Los 8
Zuschlag
- CID medic Deutschland GmbHIsernhagen
Einordnung
Regierung von Niederbayern im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Baukonstruktionen und Baustoffe in Bayern
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (44) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
01.12.2023
Deutschland – Innenausstattungsgegenstände – Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern -
Ergebnis der Vergabe
22.02.2024
Deutschland – Innenausstattungsgegenstände – Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände für die Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 22.02.2024, 01:00.