Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – Das Klinikum Stuttgart beabsichtigt, Beratungsleistungen zur Konzeption und Optimierung der Abrechnungen von Wahlleistungen zu vergeben.
Beschreibung
Das Klinikum Stuttgart ist Baden-Württembergs größter Maximalversorger. Das Klinikum Stuttgart umfasst das Katharinenhospital, das Krankenhaus Bad Cannstatt und Deutschlands größte Kinderklinik, das Olgahospital. Das Klinikum Stuttgart hat für die Wahlleistung Unterkunft eine Dienstleistungsvereinbarung für den Zeitraum von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung von einem Jahr 2-1-1 Jahre vorgesehen. Die Konkretisierung der Leistungsinhalte erfolgt im weiteren Verlauf.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Karlsruhe
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- CPV
- 66000000 — Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 14.02.2024
- Zuschlag am
- 01.02.2024
- Kennung
- 64af73ca-bb2e-4276-b9f7-08d81ddf027e
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zuschlag
- Apleona Careconsulting GmbH & Co. KGOttobrunn
Einordnung
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Finanzen und Versicherung in Baden-Württemberg
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (66) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 14.02.2024, 01:00.