Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes – Produktion und Versand einer Willkommenskarte

1.179.000 € Schätzwert der Vergabestelle
1 Bieter
1 Los

Beschreibung

Die Willkommenskarte besteht aus zwei Elementen welche gemeinsam in einem Umschlag versandt werden. Die verschiedenen Karten-Layouts für die jeweilige Zielgruppe werden durch die DAK-Gesundheit bereitgestellt. Die Kartenhülle ist bei allen Karten identisch

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Analyse ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
DAK-Gesundheit
Ort
Hamburg
Bundesland
Hamburg
CPV
79800000 — Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Weitere: 79810000, 79824000
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
30.01.2025
Kennung
41e45fe2-29cb-42f5-a2a6-95269ebc0306
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Einordnung

DAK-Gesundheit im Bestand

1.247 Ausschreibungen (davon 776 Ergebnisse)
7,1 Ø Bieterzahl (407 Ergebnisse)
740.497 € Median Zuschlagswert (30 Zuschläge)
36,8 Tage Ø Tage bis zur Frist (114 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Unternehmensdienste in Hamburg

235 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 10.10.2026
4,0 Median Bieterzahl (185 Zuschläge mit Angabe)
350.000 € Median Zuschlagswert (65 Zuschläge mit Wert)
88 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (161 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (79) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:58.