Ausschreibung

Deutschland – Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung – Reinigungsdienstleistungen

Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis

14.04.2025, 10:00 Angebotsfrist · abgelaufen
3 Lose

Beschreibung

Vergabe von Reinigungsdienstleistungen

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Analyse ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Filderstadt
Bundesland
Baden-Württemberg
CPV
90911000 — Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Weitere: 90911200, 90911100
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
07.03.2025
Angebotsfrist
14.04.2025, 10:00
Kennung
862eaaa3-f7e9-4c43-9a4e-236e8ee567e3
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Einordnung

Stadt Filderstadt, Haupt- und Personalamt, Sachgebiet Organisation/Zentrale Dienste im Bestand

3 Ausschreibungen (davon 1 Ergebnisse)
6,0 Ø Bieterzahl (1 Ergebnisse)
36,5 Tage Ø Tage bis zur Frist (2 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Umwelt und Entsorgung in Baden-Württemberg

810 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 10.10.2026
7,0 Median Bieterzahl (754 Zuschläge mit Angabe)
490.048 € Median Zuschlagswert (304 Zuschläge mit Wert)
84 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (631 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (90) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:10.