Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste – Die Bereitstellung von Reisebürodienste für die Reisen des Ersten Bürgermeisters, der Zweiten Bürgermeisterin und der Staatsräte der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Beschreibung
Die FHH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Reisebürodienste für die Reisen des Ersten Bürgermeisters, der Zweiten Bürgermeisterin und der Staatsräte der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg für den Erbringungseitraum spätestens ab 01.02.2025 (ggf. unmittelbar nach Zuschlagserteilung) bis 31.01.2027, zuzüglich der Option auf 2 x ein Jahr Verlängerung (bis spätestens 31.01.2029)
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Finanzbehörde Hamburg
- Ort
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- CPV
- 63510000 — Dienstleistungen von Reisebüros und ähnliche Dienste
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 30.05.2025
- Kennung
- d8c545d9-504f-4952-a2be-9d352584c8cf
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Einordnung
Finanzbehörde Hamburg im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 09.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Verkehrsdienste und Reisebüros in Hamburg
Weniger als 30 Werte — die Zahl ist ein Anhaltspunkt, keine Marktaussage.
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (63) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 20:46.