Vorinformation
Deutschland – Bauleistungen im Hochbau – Planung, Bau und Betrieb Flüchtlingsunterkunft Quickborn
Beschreibung
Zur Unterbringung von Zuwanderern und Flüchtlingen sucht die Stadt Quickborn Ersatz für Wohncontainer auf eigenem Grundstück. Es wird dieses Modell angestrebt: Ein Anbieter soll über ein EU-weites Verhandlungsverfahren gefunden werden, der einen Teil des freigeräumten, stadteigenen Grundstücks im Erbbaurecht (30 Jahre) übernimmt und darauf in modularer Bauweise ein Wohngebäude für bis zu 50 Zuwanderer und Flüchtlinge (8-9 Wohngruppen à 6 Personen) plant, errichtet und betreibt. Nach Fertigstellung wird das Gebäude für 30 Jahre von der Stadt Quickborn zu einem festen Mietpreis angemietet. Die Vergabe dieser Leistung soll im Rahmen eines Verhandlungs¬verfahrens nach VOB/A mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (zweistufiges Verfahren) erfolgen. Die Bebauung auf dem ausgewiesenen Grundstück wird vorab durch den Auslober im Rahmen einer Bauvoranfrage grundsätzlich geklärt.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Stadt Quickborn
- Ort
- Quickborn
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- CPV
-
45210000 — Bauleistungen im Hochbau
Weitere: 45215214, 71240000, 71250000 - Veröffentlicht
- 06.06.2025
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Einordnung
Stadt Quickborn im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Bauarbeiten in Schleswig-Holstein
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (45) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 20:15.