Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Spielkasinos – Konzessionserteilung zum Betrieb von Spielbanken
Beschreibung
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Spielbankgesetzes Schleswig-Holstein ("SpielbG SH") werden im Land Schleswig-Holstein öffentliche Spielbanken zugelassen. Die Errichtung und der Betrieb der öffentlichen Spielbanken bedarf dabei der Konzessionierung. Die beabsichtigte Konzessionserteilung ermöglicht den Betrieb von insgesamt nicht mehr als fünf Spielbanken in Schleswig-Holstein (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 SpielbG SH).
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Kiel
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- CPV
- 92351200 — Dienstleistungen von Spielkasinos
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Veröffentlicht
- 20.10.2025
- Kennung
- 3abaea97-5359-4745-8285-88ba50d44177
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Einordnung
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein - Landespolizeiamt - im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Kultur und Freizeit in Schleswig-Holstein
Weniger als 30 Werte — die Zahl ist ein Anhaltspunkt, keine Marktaussage.
Dazu liegt im Bestand keine Angabe vor.
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (92) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:07.