Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen – Fällungsanlage
Beschreibung
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen plant die Beschaffung einer Anlage zur Kopräzipitation/Fällung von Katalysatorpräkursoren. Der spätere Auftragnehmer wird mit der Fertigstellung, der Montage und der Inbetriebnahme dieser Anlage beauftragt. Die Anlage muss schlüsselfertig bereitgestellt werden.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Fraunhofer UMSICHT
- Ort
- Oberhausen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- CPV
-
38500000 — Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
Weitere: 38436500 - Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 15.10.2025
- Zuschlag am
- 13.10.2025
- Kennung
- 2c67ba03-e295-4507-b47a-8bf2ee13af49
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zuschlag
- Pfaudler Normag Systems GmbHIlmenau
Einordnung
Fraunhofer UMSICHT im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Labor- und Messtechnik in Nordrhein-Westfalen
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (38) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
20.05.2025
Deutschland – Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen – Fällungsanlage -
Ergebnis der Vergabe
15.10.2025
Deutschland – Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen – Fällungsanlage
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:04.