Ausschreibung

Deutschland – Elektrizität – Amt Bergen auf Rügen Stromlieferung 2026 - 2027

Frist abgelaufen. Die Angebotsfrist laut Bekanntmachung endete am 10.11.2025, 10:00 Uhr. Ob das Verfahren verlängert oder schon vergeben wurde, steht auf dem Vergabeportal. Offene Ausschreibungen: Energie und Kraftstoffe

10.11.2025, 10:00 Angebotsfrist · abgelaufen
199.346 € Schätzwert der Vergabestelle
2 Lose

Beschreibung

Stromlieferungen für die Stadt Bergen auf Rügen

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

Analyse ansehen

Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Bergen auf Rügen
CPV
09310000 — Elektrizität
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
13.10.2025
Angebotsfrist
10.11.2025, 10:00
Kennung
effe3c10-7645-4e4d-bf13-ba42e943a792
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Einordnung

Stadt Bergen auf Rügen im Bestand

30 Ausschreibungen (davon 26 Ergebnisse)
1,5 Ø Bieterzahl (2 Ergebnisse)
205.606 € Median Zuschlagswert (23 Zuschläge)
31,2 Tage Ø Tage bis zur Frist (4 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Energie und Kraftstoffe in Mecklenburg-Vorpommern

73 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 10.10.2026
5,0 Median Bieterzahl (69 Zuschläge mit Angabe)
503.483 € Median Zuschlagswert (29 Zuschläge mit Wert)
53 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (56 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (09) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 19:03.