Ausschreibung
Deutschland – Haushaltsgeräte – Haushaltsgeräten und Küchengeräten für Großküchen
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Wohnheime des Studierendenwerks München Oberbayern mit Haushaltsgeräten (hauptsächlich Kühlschränke, Herdplatten und Öfen) und der Gastronomiebetriebe mit Küchengeräten (für Großküchen) in zwei Losen. Der Zeitraum des Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) beträgt 4 Jahre, beginnend zum 25.11.2024 und endet am 24.11.2028. Innerhalb des DBS werden geeignete Bewerber, welche im System registriert sind zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Achtung: Das aktuelle Verfahren wird zum 31.12.2025 beendet. Ein neues Dynamisches Beschaffungssystem für diese Leistungen wird noch veröffentlicht.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Studierendenwerk München Oberbayern
- Ort
- München
- Bundesland
- Bayern
- CPV
-
39700000 — Haushaltsgeräte
Weitere: 39711000, 39711200 - Verfahrensart
- Nichtoffenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
- Teilnahmefrist
- 24.11.2028, 15:00
- Kennung
- b36cf9a7-18af-4d55-a514-8f1215c0dd54
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
- Los 2
Einordnung
Studierendenwerk München Oberbayern im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 09.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Möbel und Einrichtung in Bayern
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (39) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 09.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:58.