Ausschreibung
Deutschland – Postdienste – Postdienstleistungen für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V
Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis
Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die unregelmäßige Abholung an einem zentralen Ort (i. d. R. Nürnberg), Frankierung, bundesweite Beförderung und Zustellung der abgeholten Briefsendungen (Fragebögen an Patienten/-innen und Erinnerungsschreiben) für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Gemeinsamer Bundesausschuss
- Ort
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- CPV
-
64110000 — Postdienste
Weitere: 64112000 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
- Angebotsfrist
- 27.03.2026, 09:00
- Kennung
- 367d51ef-3f77-4468-a705-efc81a5b8381
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Einordnung
Gemeinsamer Bundesausschuss im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Post und Telekommunikation in Berlin
Weniger als 30 Werte — die Zahl ist ein Anhaltspunkt, keine Marktaussage.
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (64) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
26.02.2026
Deutschland – Postdienste – Postdienstleistungen für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V -
Ergebnis der Vergabe
01.04.2026
Deutschland – Postdienste – Postdienstleistungen für die Versendestelle nach § 299 Absatz 4 SGB V
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 18:03.