Ausschreibung
Deutschland – Medizinische Hilfsmittel – Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Blindenhilfsmitteln der PG 07 und PG 25 gemäß § 127 SGB V
Frist abgelaufen. Die Angebotsfrist laut Bekanntmachung endete am 30.04.2026, 15:30 Uhr. Ob das Verfahren verlängert oder schon vergeben wurde, steht auf dem Vergabeportal. Offene Ausschreibungen: Medizintechnik und Pharmazie
Beschreibung
Die IKK Südwest beabsichtigt den Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern über die Versorgung ihrer Versicherten mit Blindenhilfsmitteln der Produktgruppen 07 und 25 (hiermit sind keine herkömmlichen Sehhilfen gemeint). Teilnahmeberechtigt sind alle Leistungserbringer nach § 126 SGB V
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- IKK Südwest
- Ort
- Saarbrücken
- Bundesland
- Saarland
- CPV
-
33196000 — Medizinische Hilfsmittel
Weitere: 33196200 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 10.04.2026
- Angebotsfrist
- 30.04.2026, 15:30
- Kennung
- a3f88478-0708-4bfc-98bc-10601eafe2b6
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Einordnung
IKK Südwest im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Medizintechnik und Pharmazie in Saarland
Weniger als 30 Werte — die Zahl ist ein Anhaltspunkt, keine Marktaussage.
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (33) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 17:28.