Ausschreibung
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Brandschutzertüchtigung Stadtbahnhaltestelle Marienplatz Stuttgart, Objektplanung
Frist abgelaufen. Die Angebotsfrist laut Bekanntmachung endete am 08.10.2026, 23:59 Uhr. Ob das Verfahren verlängert oder schon vergeben wurde, steht auf dem Vergabeportal. Offene Ausschreibungen: Architektur und Ingenieurwesen
Beschreibung
Im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß §14 SektVO sollen nach HOAI 2021 §34 Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (LP 1-3 und 5-8) sowie statischer Nachweis der Standfestigkeit als Leistung der Tragwerksplanung für die Brandschutzertüchtigung der Stadtbahnhaltestelle Marienplatz in Stuttgart vergeben werden.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Stuttgarter Straßenbahnen AG
- Ort
- Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- CPV
-
71200000 — Dienstleistungen von Architekturbüros
Weitere: 71300000 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- Angebotsfrist
- 08.10.2026, 23:59
- Kennung
- 3caf49b2-8ebe-499b-b94e-7a6d4fcc0066
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Einordnung
Stuttgarter Straßenbahnen AG im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Architektur und Ingenieurwesen in Baden-Württemberg
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (71) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 18:42.