Ausschreibung
Deutschland – Erschließungsarbeiten – Erschließung eines Neubaugebiets in Grömitz - Bebauungsplan Nr. 89.1
Frist abgelaufen. Die Angebotsfrist laut Bekanntmachung endete am 09.10.2026, 15:00 Uhr. Ob das Verfahren verlängert oder schon vergeben wurde, steht auf dem Vergabeportal. Offene Ausschreibungen: Bauarbeiten
Beschreibung
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen die Kanal-/ Erd- und Straßenbauarbeiten sowie das Verlegen von Versorgungsleitungen für die Erschließung des Wohngebiets B-Plan Nr. 89.1. Bestandteil der Leistung ist auch die Anlegung einer Linksabbiegespur in der B 501 sowie der Gehweglückenschluss entlang der B 501 zum künftigen Wohngebiet "Kirchkoppel".
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Gemeinde Grömitz -Der Bürgermeister-
- Ort
- Grömitz
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- CPV
-
45111291 — Erschließungsarbeiten
Weitere: 45233120, 45230000, 45233000, 45232000 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- Angebotsfrist
- 09.10.2026, 15:00
- Kennung
- f5a9299b-205b-40e8-a660-0d4fce26b0a3
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Einordnung
Gemeinde Grömitz -Der Bürgermeister- im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Bauarbeiten in Schleswig-Holstein
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (45) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Änderungen der Bekanntmachung
- Angebotsfrist — Uhrzeit ergänzt: 09.10.2026 → 09.10.2026, 15:00 11.09.2026, 20:09
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 20:09.