Ergebnis der Vergabe
BPM-Software
Beschreibung
In der TK soll eine neue zentrale BPM-Software als einheitliche Plattform eingeführt werden. Sie bildet die fachliche und technische Grundlage für Abbildung, Dokumentation und Steuerung der TK-Geschäftsprozesse. Ziel ist, BPM technisch und organisatorisch auf einer zentralen Plattform zu bündeln und das Prozessmanagement konsistent zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Techniker Krankenkasse
- Ort
- Hamburg
- Bundesland
- Hamburg
- CPV
-
48000000 — Softwarepaket und Informationssysteme
Weitere: 72200000, 72232000, 72268000 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Kennung
- 17857627-b1dd-4fee-987c-956ac8b16bc3
- Quelle
- oeffentlichevergabe.de (Bund)
Lose
- Los 1 — BPM-Software
Einordnung
Techniker Krankenkasse im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Software und Informationssysteme in Hamburg
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (48) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
10.07.2026
BPM-Software -
Ausschreibung
13.07.2026
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – BPM-Software -
Ergebnis der Vergabe
24.08.2026
BPM-Software -
Ergebnis der Vergabe
25.08.2026
Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – BPM-Software
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 18:33.