Ausschreibung

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Betrieb, Weiterentwicklung und Pflege leuphana.de

Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis

27.07.2026, 09:59 Angebotsfrist · abgelaufen
280.000 € Schätzwert der Vergabestelle
1 Los

Beschreibung

Die Stiftung Universität Lüneburg beabsichtigt die Beauftragung von Betrieb, Weiterentwicklung und Pflege leuphana.de

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Lüneburg
Bundesland
Niedersachsen
CPV
72000000 — IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
26.06.2026
Angebotsfrist
27.07.2026, 09:59
Kennung
a61867b1-d1ee-48d6-9e73-ba5fe20a89a7
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Einordnung

Stiftung Universität Lüneburg im Bestand

81 Ausschreibungen (davon 51 Ergebnisse)
3,1 Ø Bieterzahl (13 Ergebnisse)
678.601 € Median Zuschlagswert (15 Zuschläge)
19,8 Tage Ø Tage bis zur Frist (46 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: IT-Dienste in Niedersachsen

310 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 10.10.2026
3,0 Median Bieterzahl (232 Zuschläge mit Angabe)
445.392 € Median Zuschlagswert (118 Zuschläge mit Wert)
77 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (143 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (72) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge

Verlauf des Verfahrens

Änderungen der Bekanntmachung

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:32.